Baumfällung und Rückschnitt im Herbst und Winter
Hitzesommer 2026 in Zürich. Jetzt zählt, wie sicher unsere Bäume in den Winter gehen.
Baumfällung und Rückschnitt sind im November und Dezember besonders wichtige Arbeiten. Denn der extreme Hitzesommer hat zahlreiche Bäume belastet. Gleichzeitig stehen die Monate mit Herbststürmen und möglichem Schneedruck bevor. Deshalb müssen Verantwortliche ihren Baumbestand prüfen und notwendige Massnahmen ergreifen. Besonders entlang von Strassen, Schulwegen, Promenaden und stark frequentierten Wegen ist Verkehrssicherheit keine freiwillige Entscheidung.
Rekordsommer: Was Hitze und Trockenheit mit unseren Bäumen machen
Der Sommer 2026 war in Zürich aussergewöhnlich heiss. Diese Hitze und die langanhaltende Trockenheit haben vielen Bäumen zugesetzt.
Die Eidgenössische Forschungsanstalt WSL bestätigt, dass anhaltender Trockenstress zu Blattverlust, geschädigten Kronen und Astabbrüchen führen kann. Teilweise brechen Äste sogar ohne erkennbare äussere Vorzeichen.
Zudem können die Folgen der Trockenheit noch Monate später sichtbar werden. Kommen starke Winde oder Schneelasten hinzu, können bereits geschädigte Baumteile zusätzlich belastet werden.
Das bedeutet nicht, dass jeder geschwächte Baum gefällt werden muss. Allerdings sollten auffällige Bäume jetzt fachgerecht beurteilt werden. Je nach Zustand sind ein Rückschnitt, die Entfernung von Totholz, weitere Kontrollen oder eine Fällung sinnvoll.
Rückschnitt an Strassen, Schulwegen und Promenaden: Sicherheit ist Pflicht
Wer Bäume an öffentlichen Verkehrsflächen oder stark frequentierten Wegen verantwortet, muss erkennbare Gefahren angemessen prüfen und erforderliche Massnahmen treffen.
Besonders wichtig ist das entlang von:
- Strassen, Trottoirs und Radwegen
- Schulwegen und Zugängen zu Schulhäusern
- Promenaden, Parks und öffentlichen Spazierwegen
- Wohnüberbauungen, Parkplätzen und Firmenarealen
Dabei geht es nicht nur um abbrechende Äste. Auch überhängende Kronenteile können die Sicht beeinträchtigen oder das vorgeschriebene Lichtraumprofil einschränken.
In der Stadt Zürich gelten beispielsweise klare Vorgaben: Über Strassen müssen mindestens 4,5 Meter und über Geh- und Radwegen 2,5 Meter frei bleiben. Ragen Bäume in diese Bereiche hinein, ist der entsprechende Rückschnitt vorgeschrieben.
Die konkreten Vorschriften unterscheiden sich je nach Standort und Gemeinde. Eine generelle Pflicht zum jährlichen Rückschnitt jedes Baums besteht jedoch nicht.
Entscheidend ist deshalb eine fachgerechte Baumkontrolle. Werden Risiken erkannt, müssen geeignete Massnahmen folgen.
Herbstlicher Baumschnitt: Vorbeugen gegen Sturm und Schneedruck
Stürmische Winde und schwerer Nassschnee können erhebliche Kräfte auf Äste und Baumkronen ausüben.
Besonders kritisch können geschädigte Starkäste, Totholz, Risse und instabile Kronenteile sein. Deshalb lohnt es sich, solche Schwachstellen vor dem Winter gezielt zu beurteilen.
Ein fachgerechter Rückschnitt kann die Gefahr durch einzelne geschädigte Äste verringern. Zudem lassen sich störende oder gefährdete Kronenteile kontrolliert entfernen.
Unsere erfahrenen Baumkletterer arbeiten mit professioneller Klettertechnik direkt in der Baumkrone. So erreichen sie auch schwer zugängliche Bereiche und können präzise Rückschnitte ausführen.
Dabei gilt: Wir schneiden nicht einfach möglichst viel weg. Wir beurteilen, welche Eingriffe notwendig und für den Baum sinnvoll sind. Denn unnötige starke Rückschnitte können einen Baum zusätzlich schwächen.
Weitere Informationen finden Sie unter Baumpflege und Baumbeurteilung.
Wenn ein Rückschnitt nicht reicht: Baumfällung mit Spezialtechnik
Nicht jeder geschädigte Baum kann dauerhaft erhalten werden. Ist die Stand- oder Bruchsicherheit erheblich beeinträchtigt und reichen andere Massnahmen nicht aus, kann eine Baumfällung notwendig sein.
Gerade entlang von Strassen, neben Gebäuden oder auf engen Grundstücken lässt sich ein grosser Baum jedoch nicht einfach in einem Stück fällen.
Hier kommen unsere erfahrenen Baumkletterer und spezialisierten Maschinen zum Einsatz.
Unser Tree-Trimmer bringt dafür starke technische Voraussetzungen mit:
- 30 Tonnen Eigengewicht
- Bis zu 24 Meter Arbeitshöhe
Damit lassen sich anspruchsvolle Spezialfällungen kontrolliert ausführen. Je nach Situation ergänzen unsere Baumkletterer die Maschinenarbeit oder übernehmen das schrittweise Abtragen einzelner Baumteile.
Vor jedem Einsatz prüfen wir die Platzverhältnisse, die Zufahrt, die notwendigen Absicherungen und das geeignete Arbeitsverfahren.
Weitere Informationen zu unserer Technik finden Sie in unserem Maschinenpark.
November und Dezember sind Fällsaison
Während der Vegetationsruhe lassen sich viele notwendige Baumfällungen gut planen. Zudem liegt die Hauptbrutzeit vieler Vogelarten dann ausserhalb der üblichen Fällperiode.
Trotzdem gelten der Artenschutz und die örtlichen Baumschutzvorschriften weiterhin. Je nach Standort und Baum ist zudem eine Fällbewilligung erforderlich.
Deshalb klären wir die Voraussetzungen, bevor die Arbeiten beginnen.
Ob gezielter Rückschnitt, Baumbeurteilung oder anspruchsvolle Spezialfällung: Entscheidend sind der Zustand des Baums und die fachgerechte Umsetzung.
Wir übernehmen Baumbeurteilungen, Rückschnitte, Baumpflege und Spezialfällungen im Kanton Zürich sowie in den angrenzenden Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz und Zug.
Steht auf Ihrem Grundstück, entlang einer Strasse oder bei einer Liegenschaft ein Baum, dessen Zustand Sie prüfen lassen möchten?
Oder planen Sie bereits eine Baumfällung oder einen grösseren Rückschnitt im November oder Dezember?
Dann kontaktieren Sie uns direkt.
Fällag AG – Let Pink Work.